Online über das BZSt-Online Portal (BOP):
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Sie benötigen ein BOP- oder Elster-Zertifikat für die Übermittlung über BOP. Falls Sie kein Zertifikat besitzen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) die „Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten“ online auf und registrieren sich für das Verfahren CRS. Das Kommunikationshandbuch CRS Teil 1 erläutert Ihnen den Anmeldeprozess
- Füllen Sie den Antrag online aus und übermitteln ihn an das BZSt.
- Rufen Sie das BOP auf und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
- Über die Menüpunkte „Formulare“ – „Alle Formulare“ – „Sonstige Formulare“ kommen Sie zum Menüpunkt „Belegnachreichung“.
- Wählen Sie hier den Unterpunkt „Belegnachreichung zu einem Antrag“ aus.
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Machen Sie auf den folgenden Formularseiten Angaben zu Ihrem Finanzinstitut und zum Konto, bei dem die Selbstauskunft fehlt.
- Das Kommunikationshandbuch CRS Teil 5 leitet Sie durch die korrekte Befüllung des Formulars. Einen Link zum Handbuch finden Sie im Feld „weiterführende Informationen“.
- Laden Sie im Bereich Anhänge den von Ihnen ausgefüllten Vordruck „Meldung bei fehlender Selbstauskunft“ als PDF hoch. Es können mehrere Vordrucke als Anhang beigefügt werden.
- Senden Sie das Online-Formular ab. Sie erhalten eine automatische Versandbestätigung.
Per Post:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BZSt und öffnen Sie den Vordruck „Meldung einer fehlenden Selbstauskunft“ (Word-Dokument).
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Senden Sie dieses per Post an das BZSt, Referat St I A 2 / Common Reporting Standard.
- Sie erhalten halbjährlich eine kumulierte Eingangsbestätigung aller bis dahin eingegangenen Anträge.