Die Erlaubnis als Steuervertreterin oder als Steuervertreter eines Versandhändlers können Sie online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen wollen:
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Rufen Sie die Seite des "Zoll-Portals" auf. Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig.
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Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist ein Login erforderlich. Dafür können Sie nutzen:
- ELSTER
- Personalausweis
- BundID
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Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist ein Login erforderlich. Dafür können Sie nutzen:
- Für Unternehmen: einmalige Registrierung eines Geschäftskundenkontos oder Benutzerkontos zur Zuordnung zu einem bestehenden Geschäftskundenkonto unter www.zoll-portal.de.
- Login mit "ELSTER"
- "ELSTER" steht Unternehmen beim Zoll-Portal zur Verfügung; hierfür ist ein Benutzerkonto unter www.elster.de erforderlich; Unternehmen müssen dieses auf Basis ihrer Steuernummer erstellt haben.
- Sie können "ELSTER" bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
- Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
- Wählen Sie das Formular 2753 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis".
- Füllen Sie das Formular online aus und schicken Sie es ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid digital abrufen.
Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Laden Sie die erforderlichen Formulare über die Internetseite der Zollverwaltung herunter.
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.