Alle Erlaubnisse müssen im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt online oder per Post beantragt werden.
Antrag im Zoll-Portal:
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Sie rufen das Zoll-Portal auf und melden sich an.
- Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung im Zoll-Portal notwendig.
- Außerdem müssen Sie bei "ELSTER“ eingeloggt sein.
- Sie wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
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Folgende Formulare stehen Ihnen dort zur Verfügung:
- Formular 1240: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops“ (),
- "Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis“ (Formular 2745),
- Formular 2736: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender für Alkoholerzeugnisse (Alkohol/alkoholhaltige Waren),
- Formular 2728: "Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728).
- Füllen Sie das gewählte Formular vollständig aus.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid (Erlaubnis oder Ablehnung) zum eingereichten Formular digital abrufen.
Antrag per Post:
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Laden Sie das für passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite der Zollverwaltung herunter:
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops“ (Formular 1240),
- „Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis“ (Formular 2745),
- „Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728).
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie die jeweils benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese an Ihr örtlich-zuständiges Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.