Sie können Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online sowie per Post, Fax oder E-Mail stellen.
Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Online:
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Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
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Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
- Rufen Sie die Dienstleistung “Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen“ auf und wählen Sie das Formular „Sonstige Anträge und Mitteilungen“ oder „Steuerbürge“ aus.
- Füllen Sie das Formular aus und laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
- Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion (GZD).
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
- Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem elektronischen Bescheid über Ihren Antrag.
Post, Fax oder E-Mail:
- Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
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Für folgende Themen stehen Formulare bereit:
- Steuerbürgen
- Sicherungsübereignungsvertrag
- Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige
- Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
- Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
- Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion (GZD) ein.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
- Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.