Den länderbezogenen Bericht müssen Sie über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA über das BZSt-Online-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Bringen Sie die erforderlichen Eintragungen in das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgegebene Schema.
- Übermitteln Sie den länderbezogenen Bericht elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BOP.
- Im BOP wird Ihnen mittels einer elektronischen Datei die Zustimmung oder Ablehnung Ihrer Meldung mitgeteilt.
- Das BZSt leitet den länderbezogenen Bericht an die jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden sowie die betroffenen Teilnehmerstaaten weiter.
- Die von den Teilnehmerstaaten erhaltenen Daten übermittelt das BZSt an die zuständigen Landesfinanzbehörden.
- Die zuständigen Landesfinanzbehörden prüfen Ihren länderbezogenen Bericht im Rahmen der Betriebsprüfung.