Die Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung müssen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
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Für die Übermittlung der Daten stehen Ihnen die folgenden 3 Meldewege zur Verfügung:
- Einzeldatenübermittlung über das BZSt-Online-Portal (BOP)
- XML-Web Upload im BOP
- Elektronische Massendatenschnittstelle (ELMA)
- Für die Datenübermittlung über das BOP benötigen Sie eine aktive BZSt-Nummer beziehungsweise ein gültiges Elster-Zertifikat.
- Für die Übermittlung von Daten über ELMA oder über den XML-Web Upload im BOP ist zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Fachbereich „Automatischer Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6)“ im BZSt sowie die Freischaltung zur Nutzung der ELMA-Schnittstelle erforderlich.
- Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, das heißt, für die meldende Stelle, die die Daten an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder der Meldepflichtige selbst). Sie hat einmalig vor der ersten Datenübermittlung zu erfolgen.
- Sofern Sie keine gültige BZSt-Nummer besitzen, müssen Sie diese zunächst bei dem zuständigen Fachbereich „Automatischer Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6)“ im BZSt beantragen. Dies erfolgt im Rahmen der Anmeldung zu dem Verfahren. Verwenden Sie hierzu bitte das Formular „Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten“ auf der Internetseite des BZSt.
- Bei erstmaliger Nutzung des BOP muss eine Portalregistrierung durchgeführt werden. Dieser Schritt entfällt, sofern ein Meldender bereits über eine aktive BZSt-Nummer und einen gültigen Login (BOP Zertifikat) verfügt.
- Für jede Mitteilung erhalten Sie eine technische Rückmeldung über den Stand und das Ergebnis der Verarbeitung.
- Darüber hinaus wird Ihnen bei einer erfolgreichen Annahme der Mitteilung mit dem Verarbeitungsprotokoll die Registriernummer und die Offenlegungsnummer der mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltung mitgeteilt. Die Registriernummer ist vom ersten Meldenden an die weiteren bekannten Mitteilungspflichtigen weiterzuleiten, um eine Zuordnung der gegebenenfalls benötigten weiteren Lieferungen zu ermöglichen.
- Soweit Daten vom BZSt abgewiesen wurden, sind die Fehler zu beheben und die Daten erneut an das BZSt zu übermitteln.
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Details zur Registrierung im BOP sowie weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung finden Sie auf der Internetseite des BZSt in Handbüchern und Videos.