Sie müssen die Einkommensteuer für beschränkt steuerpflichte Einkünfte von im Ausland lebenden Leistungserbringern über das ElsterOnline-Portal (EOP) oder das BZSt-Online-Portal (BOP) anmelden.
Registrierung im BOP:
- Sie brauchen zuerst eine eigene Steuernummer beim BZSt. Rufen Sie dazu über die Internetseite des BZSt den Antrag auf (Neu-) Zulassung/Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Anmeldungen zur Abzugsteuer online auf. Füllen Sie den Antrag aus und drucken Sie ihn aus. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post an das BZSt.
- Das BZSt teilt Ihnen dann per Post Ihre Steuernummer mit. Per E-Mail bekommen Sie den Zulassungscode.
- Nun brauchen Sie ein Zertifikat für das BOP. Rufen Sie dazu das BOP auf und erstellen Sie mithilfe des Zulassungscodes ein Benutzerkonto. Danach erhalten Sie per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihren Zugang im BOP mit den Daten. Sie erhalten ein vorläufiges Zertifikat.
-
Loggen Sie sich mit Ihrem vorläufigen Zertifikat im BOP ein, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend bekommen Sie Ihr endgültiges Zertifikat, mit dem Sie sich stets im BOP anmelden können.
-
Hinweise:
- Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
-
Hinweise:
Registrierung im EOP:
- Sie brauchen ein Zertifikat zur Anmeldung im EOP. Rufen Sie dazu das EOP auf und erstellen Sie ein Benutzerkonto. Sie erhalten per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihren Zugang im EOP mit den Daten. Sie erhalten danach ein Zertifikat, mit dem Sie sich stets im EOP anmelden können.
- Stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Erteilung einer neuen Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG
- Das BZSt sendet Ihnen die neue Steuernummer per Post zu.
Anmelden der Steuer nach Registrierung:
- Loggen Sie sich online in Ihr Benutzerkonto im EOP oder BOP ein.
- Melden Sie die Steuer mit dem dafür vorgesehenen elektronischen Datenblatt im EOP oder BOP an.
- Sie bezahlen die im Online-Portal errechnete Steuer per Banküberweisung. Alternativ können Sie dem BZSt ein Lastschriftmandat erteilen. Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlung pünktlich beim BZSt eingeht. Eine Vorlage zur Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite des BZSt. Die ausgefüllte Erklärung zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren senden Sie per Post an das BZSt.