Sie müssen Ihren Sperrvermerk online über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder schriftlich beim BZSt einlegen.
Onlineverfahren:
- Sie müssen sich zunächst im BOP online registrieren.
- Das BZSt übermittelt Ihnen dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
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Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den erhaltenen Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
- Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
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Nun können Sie in Ihrem BOP-Konto den Sperrvermerk einlegen.
- Hinweis: Sie benötigen für die Einlegung des Sperrvermerks Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IDNr.). Wenn Sie diese nicht haben, können Sie die Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer (IDNr.) online auf der Internetseite des BZSt anfordern.
- Das BZSt informiert Sie dann über Ihr BOP-Postfach über die erfolgreiche Eintragung des Sperrvermerks.
Schriftliches Verfahren:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BZSt und rufen Sie dort die Erklärung zum Sperrvermerk auf.
- Füllen Sie die Erklärung online aus. Drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie sie.
- Senden Sie Ihre Erklärung per Post an das BZSt.
- Das BZSt informiert Sie dann per Post über die erfolgreiche Eintragung des Sperrvermerks.