Sie können die Luftverkehrsteuer per Post, E-Mail, Fax oder über den Online-Dienst des Bürger- und Geschäftskundenportals des Zolls anmelden.
Online-Anmeldung:
- Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat und Passwort beim Bürger- und Geschäftskundenportal ein.
- Wählen Sie unter "Dienstleistungen" die Geschäftslage "Verkehrsteuer" aus. Wählen Sie dann die "Luftverkehrsteuer" aus.
- Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig online aus.
- Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, Anlagen hochzuladen.
- Wenn das Formular keine Fehler mehr enthält und Sie die Verpflichtungserklärung bestätigt haben, können Sie es absenden.
- Die Daten Ihrer elektronischen Steueranmeldung werden an das ausgewählte Hauptzollamt übermittelt und nach Erhalt geprüft.
- Im Falle, dass das Hauptzollamt von Ihrer Steueranmeldung abweichen will, erhalten Sie einen Steuerbescheid.
- Im Zoll-Portal können Sie, im Falle, dass das Hauptzollamt von der angemeldeten Steuer abweichend festsetzt, den Bescheid zum Formular 1110 digital, soweit Sie diesbezüglich zugestimmt haben, abrufen. Der Austausch von Postkorbnachrichtern erfolgt über die Postkorbfunktion "Eingang" im Zoll-Portal.
Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail:
- Rufen Sie das Formular 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" auf und füllen Sie es aus.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail an das zuständige Hauptzollamt.
- Im Falle, dass das Hauptzollamt von Ihrer Steueranmeldung abweichen will, erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Das zuständige Hauptzollamt kann eine Sicherheit von Ihnen verlangen, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Höhe der Sicherheit kann höchstens die Höhe der Steuer betragen, die voraussichtlich für 2 Kalendermonate entsteht.