Sie können die Registrierung per Post, E-Mail oder Fax oder über den Online-Dienst, das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls, beantragen.
Antrag auf Registrierung per Post, eingescannt per E-Mail oder Fax:
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für Luftfahrtunternehmen:
- Rufen Sie das Formular 1164 "Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" auf.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
- Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis über die Registrierung.
- Reichen Sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Steuer entstanden ist oder eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wurde, die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.
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für Luftverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat:
- Rufen Sie das Formular 1164 "Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" auf.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen sowie der Bestätigung der Benennung als steuerlicher Beauftragter (Formular 1169) an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der steuerliche Beauftragte seinen Sitz hat.
- Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis über die Registrierung.
- Reichen Sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Steuer entstanden ist oder eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wurde, die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.
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für Ausnahmen, wie höchstens 2 Abflüge im Kalenderjahr oder 1. Abflug in weniger als 3 Wochen:
- Rufen Sie das Formular 1163 "Anzeige nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes" auf.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular an das zuständige Hauptzollamt.
- Reichen Sie unverzüglich für jeden Abflug die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.
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wenn Sie als steuerlicher Beauftragter eines Luftverkehrsunternehmens einen Antrag auf Erlaubnis stellen möchten:
- Rufen Sie das Formular 1162 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
- Liegt ein vollständiger Antrag vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt die Erlaubnis für ein Luftverkehrsunternehmen, als steuerlicher Beauftragter tätig zu werden.
Reichen Sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Steuer entstanden ist oder eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wurde, die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.
Online-Antragstellung:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf und melden Sie sich mithilfe Ihres ELSTER-Zertifikats an.
- Füllen Sie das entsprechende Formular aus und übermitteln Sie dieses online an das zuständige Hauptzollamt.
- Laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise hoch.
- Sie können Ihren Bescheid digital abrufen, soweit Sie diesbezüglich zugestimmt haben. Der Austausch von Postkorbnachrichten erfolgt über den Menüpunkt "Eingang" im Zoll-Portal.
Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis über die Registrierung.