Ihre "Stromsteueranmeldung und/oder Anmeldung der steuerfreien Strommengen" (Vordruck 1400) können Sie online in der Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" im Zoll-Portal durchführen. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch schriftlich einreichen.
Online-Anmeldung:
- Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
- Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
- Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
- Füllen Sie den Vordruck aus und senden Sie ihn direkt ab.
- Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
- Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, haben Sie die in der Steueranmeldung selbst berechnete Steuer bis zum Fälligkeitsdatum (in der Regel der 25. Juni des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben worden ist) ohne weitere Aufforderung zu zahlen.
- Werden Beanstandungen festgestellt, erhalten Sie in der Regel einen Steuerbescheid mit Zahlungsfrist.
Schriftliche Anmeldung:
- Gehen Sie auf die Webseite www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do und geben Sie im Suchfeld die Nummer "1400" ein. Alternativ können Sie auch auf die Seite www.zoll.de gehen und dort im Suchfeld die Nummer "1400" eingeben.
- Füllen Sie den Vordruck 1400 "Stromsteueranmeldung und / oder Anmeldung der steuerfreien Strommengen" digital aus, drucken ihn aus, und senden Sie diesen per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
- Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung