Ihre
- Energiesteueranmeldung ohne Heizstoffe, Erdgas und Kohle,
- Energiesteueranmeldung Heizstoffe ohne Erdgas und Kohle,
- Energiesteueranmeldung Erdgas oder
- Energiesteueranmeldung Kohle
können Sie online in der Dienstleistung „Energie- und Stromsteuer (IVVA)“ im Zoll-Portal durchführen. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch schriftlich einreichen.
Online-Anmeldung:
Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
- Registrieren Sie sich für die Dienstleistung „Energie- und Stromsteuer (IVVA)“ einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
- Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses direkt ab.
- Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
- Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, haben Sie die in der Steueranmeldung selbst berechnete Steuer bis zum Fälligkeitsdatum ohne weitere Aufforderung zu zahlen.
- Werden Beanstandungen festgestellt, erhalten Sie in der Regel einen Steuerbescheid mit Zahlungsfrist.
Schriftliche Anmeldung:
- Füllen Sie das Formular digital aus, drucken es aus, und senden Sie dieses per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
- Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung