Sie können die Genehmigung formlos online oder schriftlich beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den OnlineAntrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Formaten PDF, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid.
Antrag per Post:
- Den Antrag stellen Sie formlos.
Wenn Sie einen Vertrag über Erwerb oder Überlassung von Kriegswaffen vermitteln wollen oder die Gelegenheit zum Abschluss nachweisen wollen, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Name und Anschrift derjenigen, zwischen denen der Vertrag über den Erwerb oder das Überlassen von Kriegswaffen geschlossen werden soll
- Bezeichnung der Kriegswaffen
- Nummer der Kriegswaffenliste: Die Nummer zur Einstufung nehmen Sie bitte mithilfe der Kriegswaffenliste vor
- Stückzahl oder Gewicht: Geben Sie für jeden Waffentyp die genaue Stückzahl an; bei Munition geben Sie das Kaliber an
- Bezeichnung des Landes, in dem sich die Kriegswaffen befinden
Wenn Sie einen Vertrag über das Überlassen von Kriegswaffen schließen wollen, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Name und Anschrift derjenigen, denen die Kriegswaffen überlassen werden sollen,
- Bezeichnung der Kriegswaffen
- Nummer der Kriegswaffenliste: Die Nummer zur Einstufung nehmen Sie bitte mithilfe der Kriegswaffenliste vor
- Stückzahl oder Gewicht: Geben Sie für jeden Waffentyp die genaue Stückzahl an; bei Munition geben Sie das Kaliber an
- Bezeichnung des Landes, in dem sich die Kriegswaffen befinden
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.