Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag sowohl für Sägeräte als auch für Umrüstsätze stellen.
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per E-Mail:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Füllen es aus und versenden es als Scan mit den notwendigen Unterlagen als E-Mail-Anhang.
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per Post:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Senden Sie das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das Julius Kühn-Institut.
- Das JKI prüft Ihre Unterlagen. Sollten die voraussichtlichen Kosten für die Prüfung 5.000 EUR überschreiten, sendet das JKI Ihnen eine Rechnung über einen Vorschussbetrag.
- Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Sägegerätes im Freiland. Die Prüfung erfolgt vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
- Nach positiver Prüfung sendet das JKI Ihnen einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI auf seiner Internetseite die Typbezeichnung, den Hersteller-Namen und einige weitere Spezifikationen, wie zum Beispiel die Reihenabstände oder die Baujahre.
- Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung, gegebenenfalls abzüglich des bereits gezahlten Vorschusses.