Sie können die Genehmigung online oder per Post beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Formaten PDF, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
Antrag per Post:
Den Antrag können Sie formlos oder mittels eines vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bereitgestellten Formulars stellen.
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Bei formloser Antragstellung muss Ihr Antrag bestimmte Angaben enthalten. Es genügt nicht, dass die Daten lediglich aus Begleitpapieren, Frachtbriefen oder sonstigen Unterlagen ersichtlich sind.
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Bezeichnung der Kriegswaffen
- Nummer der Kriegswaffenliste: Die Nummer zur Einstufung nehmen Sie bitte mithilfe der Kriegswaffenliste vor
- Stückzahl oder Gewicht: Geben Sie für jeden Waffentyp die genaue Stückzahl an; bei Munition geben Sie das Kaliber an
- Endverbleib der Kriegswaffen oder Name und Anschrift der Empfängerin oder des Empfängers
- Beförderungsmittel inklusive Kennungsnummer und Flagge
- Versand- und Zielort
- Fahrt- oder Flugstrecke
- Zeitraum der Beförderung
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Geben Sie in Ihrem Antrag an, ob die folgenden Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben:
- Antragstellerin, Antragsteller beziehungsweise deren oder dessen gesetzliche Vertretung
- bei juristischen Personen: das vertretungsberechtigte Organ oder ein Mitglied eines solchen Organs
- bei Personenhandelsgesellschaften: eine vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder ein vertretungsberechtigter Gesellschafter
- die Leiterin oder der Leiter eines Betriebes oder eines Betriebsteiles der Antragsstellerin oder des Antragstellers
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.