Eine Genehmigung zum Transport von Kriegswaffen können Sie online oder per Post beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
- Sie befördern die Kriegswaffen ohne zeitlichen Verzug und teilen unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport unverzüglich mit.
Antrag per Post:
Den Antrag können Sie formlos stellen.
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Ihr Antrag muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten. Es genügt nicht, dass die Daten lediglich aus Begleitpapieren, Frachtbriefen oder sonstigen Unterlagen ersichtlich sind.
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Name und Anschrift der Absenderin oder des Absenders
- Name und Anschrift der Empfängerin oder des Empfängers
- Bezeichnung der Kriegswaffen
- Nummer der Kriegswaffenliste: Die Nummer zur Einstufung nehmen Sie bitte mithilfe der Kriegswaffenliste vor
- Stückzahl oder Gewicht: Geben Sie für jeden Waffentyp die genaue Stückzahl an; bei Munition geben Sie das Kaliber an
- Name und Anschrift des Beförderers: Fluggesellschaft, Reederei, Eisenbahn, andere Transportunternehmen und Selbstbeförderung
- Zweck der Beförderung
- Beförderungsmittel: zum Beispiel Flugzeug, Schiff, Eisenbahn, LKW
- Versand- und Zielort: Genaue Angabe, welche Transportunternehmen die Kriegswaffen innerhalb Deutschlands auf welchen Strecken befördern. Zum Beispiel: Beförderung von München nach Frankfurt durch Firma A, von Frankfurt nach Hamburg durch Firma B, ab Hamburg durch Reederei C (direkter Weg)
- Zeitraum der Beförderung
- Bei Anträgen zur Ausfuhrbeförderung: Es ist eine Unterschrift der oder des Ausfuhrverantwortlichen notwendig.
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Geben Sie in Ihrem Antrag an, ob die folgenden Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben:
- Antragstellerin oder Antragsteller beziehungsweise dessen gesetzliche Vertretung
- bei juristischen Personen: das vertretungsberechtigte Organ oder ein Mitglied eines solchen Organs
- bei Personenhandelsgesellschaften: eine vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder einen vertretungsberechtigten Gesellschafter
- die Leiterin oder der Leiter eines Betriebes oder eines Betriebsteiles der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
- Sie befördern die Kriegswaffen ohne zeitlichen Verzug und teilen unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport unverzüglich mit.