Eine Genehmigung zur Herstellung oder zum Inverkehrbringen von Kriegswaffen können Sie online oder per Post beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid von der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Antrag per Post:
- Ihren Antrag senden Sie zusammen mit den notwendigen Unterlagen oder Nachweisen formlos an die zuständige Stelle.
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Ihr Antrag auf Herstellung von Kriegswaffen muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Name und Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers
- Name und Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers
- Bezeichnung der Kriegswaffen
- Nummer der Kriegswaffenliste
- Stückzahl oder Gewicht
- Zweck der Herstellung
- Endverbleib der Kriegswaffen
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Ihr Antrag auf Erteilung einer Überlassungsgenehmigung an Andere muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Name und Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers, dem die Antragstellerin oder der Antragsteller die tatsächliche Gewalt überlassen will
- Name und Anschrift des Herstellers
- Bezeichnung der Kriegswaffen
- Nummer der Kriegswaffenliste
- Stückzahl oder Gewicht
- Zweck der Überlassung
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Ihr Antrag auf Erteilung einer Erwerbsgenehmigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Name und Anschrift derjenigen oder desjenigen, von dem Sie die tatsächliche Gewalt erwerben wollen
- Name und Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers
- Name und Anschrift des Herstellers
- Bezeichnung der Kriegswaffen
- Nummer der Kriegswaffenliste
- Stückzahl oder Gewicht
- Zweck des Erwerbs
- Endverbleib der Kriegswaffen
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Geben Sie in Ihren Anträgen an, ob die folgenden Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben:
- Antragstellerin oder Antragsteller beziehungsweise deren oder dessen gesetzliche Vertretung
- bei juristischen Personen: das vertretungsberechtigte Organ oder ein Mitglied eines solchen Organs
- bei Personenhandelsgesellschaften: eine vertretungsberechtigte Gesellschafterin beziehungsweise ein vertretungsberechtigter Gesellschafter
- die Leiterin oder der Leiter eines Betriebes oder eines Betriebsteiles der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid vom Bundeswirtschaftsministerium.