Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie
- Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen,
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freundinnen und Freunden zu Hause vermitteln,
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Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen,
- zum Beispiel Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer oder
- in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, eine Überweisung über die Auslandsvertretung,
- Ihnen anwaltliche oder ärztliche Hilfe sowie Dolmetsch- oder Übersetzungsdienste vermitteln,
- Ihnen im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten,
- veranlassen, dass Sie als Angehöriger vom Tod einer oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfahren, und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln,
- Ihnen bei Vermisstenfällen helfen, zum Beispiel indem sie die Polizei vor Ort einschalten und Sie in Gesprächen mit örtlichen Behörden unterstützen,
- bei Insolvenz des Reiseveranstalters Hilfestellung leisten,
- in Krisensituationen und bei Evakuierungen unterstützen.
Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.