Das On-the-Job-Training (OJT) repräsentiert neben dem theoretischen- und praktischen Musterlehrgang einen weiteren Schritt zum Erhalt der ersten Luftfahrzeugmusterberechtigung einer Kategorie.
Während Trainees im theoretischen und praktischen Teil des Musterlehrgangs grundlegende Kenntnisse des Luftfahrzeugmusters vermittelt werden, sollen diese Kenntnisse im Rahmen des OJT in einer realen Instandhaltungsumgebung umgesetzt und vertieft werden.
Trainees werden hierbei durch sogenannte Supervisorinnen und Supervisoren praktisch angeleitet und unterstützt, um entsprechende Erfahrung als angehendes freigabeberechtigtes Personal zu sammeln.
Für die Erstmustererteilung benötigen Trainees einen erfolgreich abgeschlossenen Luftfahrzeugmusterlehrgang. Zusätzlich müssen sie ein abgeschlossenes On-the-Job-Training (OJT) in einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb nachweisen.
Wenn Sie in Ihrer Ausbildungsstätte nicht die Möglichkeit haben, ein genehmigtes OJT zu ermöglichen, können Sie ein OJT im Einzelfall beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Folgende Möglichkeiten haben Sie:
- Sie beantragen ein OJT im Einzelfall erstmalig.
- Sie beantragen einen Folgeantrag für ein OJT.
- Sie beantragen eine Änderung für ein bereits genehmigtes OJT.
- Sie melden einen Assessmenttermin an.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine OJT-Genehmigung für mehrere Trainees gleichzeitig zu beantragen. Beachten Sie, dass dem LBA eine Genehmigung vorgelegt werden muss, bevor das OJT beginnt.
Erstmaliger Antrag:
Für die erstmalige Beantragung eines OJT müssen Sie angeben:
- Daten zu den Trainees,
- Daten zum Ausbildungsbetrieb,
- Details zum geplanten OJT,
- Daten über geplante Supervisoren und Assessoren.
Folgeantrag:
Ein Folgeantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines neuen OJT, basierend auf einem bereits genehmigten OJT.
Im Falle einer Folgebeantragung müssen Sie angeben, in welchen Punkten sich das neue OJT vom vorher durchgeführten unterscheidet. Sind die Unterschiede zu groß, kann eine vollständige Neubeantragung notwendig sein.
Änderungsantrag:
Im Falle eines Änderungsantrags müssen Sie angeben, was sich gegenüber dem ursprünglich genehmigten OJT verändert hat.
Assessmenttermin melden:
Wenn Sie einen Assessmenttermin melden möchten, müssen Sie den entsprechenden Ort und die Zeit angeben.