Den Antrag beziehungsweise die Anregung können Sie per Post, per E-Mail, per Fax oder über einen Online-Dienst einreichen.
Wenn Sie den Antrag oder die Anregung online einreichen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Wählen Sie im Bereich "Service"/"Formulare", ob Sie einen Antrag oder eine Anregung einreichen wollen.
- Wählen Sie in der Liste das Medium aus, für das Sie eine Indizierung beantragen oder anregen möchten.
- Füllen Sie das Onlineformular vollständig aus, tragen Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Institution oder Behörde ein und senden Sie das Formular ab
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Fügen Sie
- bei Trägermedien das Original oder eine Kopie des gemeldeten Mediums per Brief oder per E-Mail an die BzKJ hinzu,
- bei Telemedien die entsprechende URL hinzu.
- Bei einer Anregung prüft die BzKJ, ob die Durchführung des Verfahrens geboten ist.
- Sie erhalten Informationen über die weiteren wesentlichen Verfahrensschritte.
- Bei einer mündlichen Verhandlung im sogenannten Regelverfahren kann eine Person aus Ihrer Institution teilnehmen.
- In jedem Einzelfall wird darüber hinaus entschieden, ob es sachverständiger Gutachten bedarf.
- Das zuständige Gremium entscheidet über die Indizierung.
- Sie erhalten die ausgefertigte Indizierungsentscheidung zur Kenntnis.
- Die Indizierung von Medien wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und in die Liste der jugendgefährdenden Medien in der Fachzeitschrift der Bundesprüfstelle BzKJ aufgenommen.
- Antragsberechtigte Stellen können gegen eine Nicht-Indizierung Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Wenn Sie den Antrag oder die Anregung schriftlich per E-Mail einreichen wollen:
- Laden Sie auf der Internetseite der BzKJ das Antragsformular oder das Anregungsformular unter "Service"/"Formulare" runter, füllen Sie es am Computer aus.
- Senden Sie das Formular anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die BzKJ.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind mit dem Online-Verfahren identisch.
Wenn Sie den Antrag oder die Anregung per Post einreichen wollen:
- Laden Sie auf der Internetseite der BzKJ das Antragsformular oder das Anregungsformular unter "Service"/"Formulare" runter, füllen Sie es am Computer aus und drucken Sie das Formular aus.
- Alternativ können Sie das Formular erst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen.
- Senden Sie das Formular anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BzKJ.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind mit dem Online-Verfahren identisch.