Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter wenden:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter. Alternativ kann dies auch das Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe in der zuständigen Agentur für Arbeit sein.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der kostenlosen Servicerufnummer.
- Wird im Beratungsgespräch festgestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommen, werden mit Ihnen die weiteren Schritte besprochen und der Antrag entweder per Ausdruck oder Online zur Verfügung gestellt. Ihre Beraterin oder Berater beziehungsweise Ihre Vermittlerin oder Vermittler bespricht mit Ihnen außerdem die notwendigen Unterlagen, die Sie dem Antrag hinzufügen müssen.
- Sie reichen den Antrag und die gegebenenfalls notwendigen, dazugehörigen Unterlagen ein.
- Die Agentur für Arbeit prüft, ob sie für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist oder ein anderer Rehabilitationsträger. In diesem Fall wird der Antrag weitergeleitet.
- Die Agentur für Arbeit prüft weiterhin, ob noch weitere Leistungen zur Teilhabe für Sie in Frage kommen und beteiligt die dafür zuständigen Rehabilitationsträger.
- Der zuständige Rehabilitationsträger wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Rehabilitationsbedarf ermitteln und feststellen. Gegebenenfalls erfolgt dies unter Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger.
- Dafür werden bereits vorhandene Unterlagen zu Ihren (drohenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgewertet und gegebenenfalls weitere Fachdienste eingeschaltet.
- Entsprechend Ihres konkreten Rehabilitationsbedarfs wird dann gemeinsam mit Ihnen entschieden, welche konkrete Leistung beziehungsweise Unterstützung für Sie in Betracht kommt.