Um die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit für ein studienfachbezogenes Praktikum in Ihrem Praktikumsbetrieb einzuholen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Laden Sie das Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken" und das Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken" von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter.
- Füllen Sie die Dokumente vollständig aus und schicken Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
- Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Unterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).
Bei Praktika über Austauschorganisationen übersendet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die vereinbarten Antragsunterlagen.
Alternativ können Sie die Bestätigung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung online beantragen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
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Laden Sie die folgenden Formulare und Nachweise im Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit hoch:
- Vordruck "Antragsformular Praktikum zu Weiterbildungszwecken"
- Vordruck "Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung"
- Vordruck "Praktikumsplan", der verdeutlicht, welche beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen während des Praktikums vermittelt werden
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Reisepasses der Praktikantin oder des Praktikanten
- Vordruck "Einverständniserklärung" zur elektronischen Verarbeitung der Daten
- Ausdruck aus dem Informationsportal "anabin", der den Status der ausländischen Hochschule bescheinigt
- Vollmacht, wenn der Antrag über Dritte wie zum Beispiel Relocation-Unternehmen eingereicht wird
- Bei Pflichtpraktikum zusätzlich: Nachweis, dass die ausländische Schul- oder Studienordnung ein solches Praktikum vorsieht und das Praktikum im Ausland als Pflichtpraktikum anerkannt wird
- Ihre Unterlagen werden anschließend an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung übermittelt.
- Diese prüft Ihre Unterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).
Die Bestätigung erhalten Sie postalisch.