Sie müssen den Antrag auf Bauartzulassung schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellen.
- Sie laden die Antragsformulare auf der Internetseite des BfS herunter und füllen sie aus.
- Sie müssen einen oder mehrere Sachverständige auswählen, die die Qualitätskontrolle überwachen. Sachverständige sind Personen, die Kenntnisse und Erfahrungen im Strahlenschutz sowie Kenntnisse über Aufbau und Konstruktion der betreffenden Vorrichtung besitzen. Sie können dem eigenen oder anderen Betrieben (z.B. TÜV) angehören und müssen in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein. Sachverständige überwachen, dass keine Vorrichtung in Verkehr gebracht wird, deren Bauart von der gewünschten Zulassung abweicht. Sie müssen die Sachverständigen sowie deren Qualifikation dem BfS bei der Antragstellung mitteilen.
- Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare senden Sie mit den übrigen erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an das BfS. Weitere Unterlagen können Sie per E-Mail oder auch über ein filetransfer-Portal zusenden.Das BfS prüft Ihren Antrag. Bei Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, wird die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) beteiligt.
- Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BfS die Bauartzulassung und vergibt ein Bauartzeichen. Der Zulassungsschein und die Bestimmung der Sachverständigen wird Ihnen mit einem Bescheid vom BfS per Post zugesendet.