Die Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf können Sie nur schriftlich beantragen:
- Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter.
- Gemeinsam können Sie besprechen, welche Arbeitshilfen in Frage kommen.
- Die Antragsunterlagen bekommen Sie entweder per Post zugesandt oder persönlich ausgehändigt. Sofern Sie Fragen beim Ausfüllen der Anträge haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin.
- Reichen Sie die Unterlagen mit den geforderten Nachweisen bei dem Jobcenter ein.
-
Das Jobcenter prüft, ob der Mensch mit Behinderungen Eigentümer der Arbeitshilfe werden kann, damit er die Arbeitshilfe zum nächsten Arbeitsplatz/Arbeitgeber mitnehmen könnte.
- In diesem Fall würde die Förderung der Arbeitshilfe an den Menschen mit Behinderungen erfolgen und mit diesem abgewickelt werden.
- Das Jobcenter prüft den notwendigen Umfang der Arbeitshilfen. Sie prüft dabei auch, ob eventuell eine Besichtigung des Arbeitsplatzes nötig ist.
- Sie bekommen einen vorläufigen schriftlichen Bescheid, ob die beantragte Hilfe bewilligt wird.
- Bei einer Bewilligung schaffen Sie sich die Arbeitshilfen für Ihren Betrieb an und reichen die Rechnung bei dem Jobcenter ein.
- Zum Abschluss erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid über die konkrete Leistung.