An einer außerbetrieblichen Berufsausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme und eines freien Platzes teilnehmen.
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Wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit und vereinbaren Sie ein Gespräch. Nutzen Sie dazu gerne die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren oder Dokumente und Nachweise online bequem und sicher zu übermitteln.
- Sollten Sie Leistungen nach den SGB II erhalten, ist für Sie das Jobcenter zuständig.
- Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finden Sie über den Dienststellenfinder. Sie hängt von Ihrem Wohnort ab.
- Vor Ort nimmt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung erfüllen.
- Ist das der Fall, benennt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit den für Ihre Teilnahme geeigneten Bildungsträger.
- Die Agentur für Arbeit informiert den Maßnahmeträger darüber, dass Sie bei ihm eine Ausbildung beginnen werden.
- Sie werden vor Ausbildungsbeginn von dem Maßnahmeträger zu einem Abstimmungs- beziehungsweise Aufnahmegespräch eingeladen.
- Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Maßnahmeträger ab.
- Wenn der praktische Teil Ihrer Ausbildung in einem Betrieb stattfindet, schließen Sie zusätzlich einen Kooperationsvertrag mit Ihrem Maßnahmeträger und dem Betrieb ab.
- Der Maßnahmeträger informiert Sie schriftlich über Ihren Ausbildungsbeginn und Ausbildungsort und darüber, was Sie zum Start benötigen.