Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:
- Legen Sie Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien für die Teilnehmenden fest und melden Sie das offene Angebot an Ihre Kammer und an Ihre Agentur für Arbeit.
- Sie erhalten dann eine Auskunft über eine vorläufige Förderzusage.
- Falls Ihre angehenden Praktikanten noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, bitten Sie diese, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Nur so kann die Zugehörigkeit zum förderfähigen Personenkreis geprüft werden.
- Gehört die Bewerberin oder der Bewerber zum förderfähigen Personenkreis, schließen Sie mit ihr oder ihm einen EQ-Vertrag ab. Den Mustervertrag können Sie sich herunterladen oder bei Ihrer Kammer erfragen.
- Stellen Sie bei der Agentur für Arbeit vor Praktikumsbeginn den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei.
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- Wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit für die eServices angemeldet haben, können Sie alle Anträge und Nachweise auch online mit dem Jobcenter austauschen.
- Anschließend melden Sie die Praktikantin oder den Praktikanten bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft an.
- Sie erhalten von der Agentur für Arbeit einen schriftlichen Bescheid darüber, ob der Zuschuss gewährt wird.
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- Wenn Sie in Ihrem Online-Konto einer elektronischen Übermittlung des Bescheides zugestimmt haben, wird Ihnen der Bescheid in Ihrer Bescheidablage online zur Verfügung gestellt.
- Wenn Ihre Bewerberin oder Ihr Bewerber berufsschulpflichtig ist, müssen Sie sie oder ihn noch vor dem Praktikumsantritt in der Berufsschule und am besten in der entsprechenden Fachklasse anmelden.
- Sofern Ihre Praktikantin oder Ihr Praktikant Unterstützung bei der Einstiegsqualifizierung benötigt, soll sie oder er sich hierzu mit der Agentur für Arbeit abstimmen und bei Bedarf diese Unterstützungsleistungen der Assistierten Ausbildung beantragen.