An einer außerbetrieblichen Berufsausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei dem Jobcenter, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme und eines freien Platzes teilnehmen.
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Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie ein Gespräch. Nutzen Sie dazu gerne die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren oder Dokumente und Nachweise online bequem und sicher zu übermitteln.
- Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist für Sie das Jobcenter zuständig. Ansonsten ist für Sie die Agentur für Arbeit zuständig. Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finden Sie über den Dienststellenfinder. Sie hängt von Ihrem Wohnort ab.
- Vor Ort nimmt die Integrationsfachkraft des Jobcenters Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung erfüllen.
- Ist das der Fall, benennt die Integrationsfachkraft des Jobcenters den für Ihre Teilnahme geeigneten Bildungsträger.
- Das Jobcenter informiert den Maßnahmeträger darüber, dass Sie bei ihm eine Ausbildung beginnen werden.
- Sie werden vor Ausbildungsbeginn von dem Maßnahmeträger zu einem Abstimmungs- beziehungsweise Aufnahmegespräch eingeladen.
- Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Maßnahmeträger ab.
- Wenn der praktische Teil Ihrer Ausbildung in einem Betrieb stattfindet, schließen Sie zusätzlich einen Kooperationsvertrag mit Ihrem Maßnahmeträger und dem Betrieb ab.
- Der Maßnahmeträger informiert Sie schriftlich über Ihren Ausbildungsbeginn und Ausbildungsort und darüber, was Sie zum Start benötigen.