Sie können die Ausnahmegenehmigung oder die Allgemeinverfügung online über das Bundesportal oder formlos schriftlich beim BVL beantragen.
Ausnahmegenehmigung oder Allgemeinverfügung online über das Bundesportal beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BVL prüft Ihre Angaben und Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei unvollständigen Antragsunterlagen verlängert. Die Bearbeitung ist nur nach Vorlage aller relevanten Informationen möglich.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Zulassung digital über das Bundesportal oder per Post.
- Im Falle einer Ausnahmegenehmigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
Ausnahmegenehmigung oder Allgemeinverfügung formlos schriftlich beantragen:
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag und fügen Sie alle unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlagen bei.
- Schicken Sie Ihren Antrag an das BVL. Die Antragsunterlagen können auf einer CD-ROM oder einer DVD übermittelt werden.
Hinweis: USB-Datenträger oder Verweise für Downloads von anderen Plattformen werden aus Gründen der Datensicherheit nicht akzeptiert.
- Das BVL prüft Ihre Angaben und Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei unvollständigen Antragsunterlagen verlängert. Da die Bearbeitung nur nach Vorlage aller relevanten Informationen möglich ist, bei Bedarf werden Sie um entsprechende Nachreichung gebeten.
- Im Nachgang erhalten Sie einen Bescheid über die Zulassung.
- Darüber hinaus erhalten Sie im Falle einer Ausnahmegenehmigung einen gesonderten Gebührenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.