Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung eingeladen.
Interessenbekundung;
- Interessenbekundungen reichen Sie über das Online-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Ein externes Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 100 Punkte.
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Folgende Kriterien sind für die Bewertung von Projektvorschlägen durch ein unabhängiges Gutachterinstitut maßgeblich:
- Fachliche und administrative Eignung des Antragstellenden: bis zu 20 Punkte
- Beschreibung des regionalen Handlungsbedarfs für die Zielgruppe: bis zu 10 Punkte
- Qualität der Beschreibung der Zielsetzung und des Vorhabens: bis zu 30 Punkte
- Qualität der Darstellung der Zusammenarbeit mit nationalen Kooperationspartnern und Teilprojektpartnern: bis zu 13 Punkte
- Qualität der Beschreibung der Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele): bis zu 10 Punkte
- Qualität des Arbeits- und Zeitplans: bis zu 7 Punkte
- Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Projektausgaben: bis zu 10 Punkte
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Die Auswahl der Vorhaben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgt unter Berücksichtigung der
- Qualität der Interessenbekundungen anhand der erreichten Punktzahl von bis zu 100 Punkten
- der Anzahl und regionalen Verteilung der eingereichten Interessenbekundungen sowie des verfügbaren Finanzvolumens je Zielgebiet.
- Anschließend werden Zu- und Absageschreiben an die Teil-nehmenden am Interessenbekundungsverfahren versandt.
Antragstellung:
- In der zweiten Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.