Sie können die Mitteilung über Änderungen an einem bereits genehmigten Fahrzeug online oder per Post beantragen.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie auf www.eba.bund.de das Formular "Mitteilung über Änderungen nach Artikel 16 (4)" auf und laden Sie dieses herunter.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
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Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Laden Sie das vollständig ausgefüllte Formular hoch und senden Sie den Antrag online ab. Das System bestätigt Ihnen den Eingang.
- Wenn die Mitteilung vollständig ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Darin wird Ihnen die zuständige sachbearbeitende Person mitgeteilt. Sie erhalten einen Hinweis, falls Informationen in der Mitteilung unvollständig sind oder falls Sie weitere Nachweise einreichen müssen. Laden Sie die entsprechenden Dokumente über das e-Service-Portal hoch.
- Stellt das EBA bei der inhaltlichen Bewertung der Mitteilung fest, dass die Informationen in der Mitteilung nicht nachvollziehbar sind, erhalten Sie die Möglichkeit, die Mitteilung zu überarbeiten und erneut an das EBA zu senden. Gegebenenfalls müssen Sie dabei weitere Nachweise einreichen.
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Stellt das EBA nach der Bewertung fest, dass
- die von Ihnen vorgenommene Zuordnung der durchgeführten Änderung falsch erfolgt ist oder die Nachweise unzureichend sind, fordert Sie das EBA dazu auf, einen Genehmigungsantrag zu stellen.
- die von Ihnen vorgenommene Zuordnung der durchgeführten Änderung richtig erfolgt ist und sich die geänderten Unterlagen auf ausreichend fundierte Informationen stützen, erhalten Sie ein Schreiben. Ein Genehmigungsantrag ist dann nicht erforderlich.
- Sie erhalten einen Gebühren beziehungsweise Auslagenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr beziehungsweise Auslage.
Mitteilung per Post:
- Rufen Sie das Formular "Mitteilung über Änderungen nach Artikel 16 (4)" auf, laden Sie dieses herunter und drucken es aus.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Senden Sie die unterschriebene und vollständig ausgefüllte Mitteilung per Post an das EBA.
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Sie erhalten nach erfolgter Vollständigkeitsprüfung der Mitteilung eine schriftliche Eingangsbestätigung. Darin wird Ihnen die zuständige sachbearbeitende Person mitgeteilt und gegebenenfalls welche Informationen in der Mitteilung unvollständig sind oder ob noch Nachweise einzureichen sind.
- Wurde Ihnen durch das EBA mitgeteilt, dass die Mitteilung nicht vollständig ist oder dass zusätzliche Nachweise einzureichen sind, senden Sie die erforderliche Mitteilung oder zusätzlichen Nachweise per Post an das EBA.
- Stellt das EBA bei der inhaltlichen Bewertung der Mitteilung fest, dass die Informationen in der Mitteilung nicht nachvollziehbar sind, erhalten Sie die Möglichkeit, die Mitteilung zu überarbeiten und erneut an das EBA zu senden. Gegebenenfalls müssen Sie dabei weitere Nachweise einreichen.
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Stellt das EBA nach der Bewertung fest, dass
- die von Ihnen vorgenommene Zuordnung der durchgeführten Änderung falsch erfolgt ist oder die Nachweise unzureichend sind, fordert Sie das EBA dazu auf, einen Genehmigungsantrag zu stellen.
- die von Ihnen vorgenommene Zuordnung der durchgeführten Änderung richtig erfolgt ist und sich die geänderten Unterlagen auf ausreichend fundierte Informationen stützen, erhalten Sie ein Schreiben. Ein Genehmigungsantrag ist dann nicht erforderlich.
- Sie erhalten einen Gebühren- beziehungsweise Auslagenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr beziehungsweise Auslage.