Wenn Sie die Unterlagen online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de. Von dort werden Sie weitergeleitet zum eService-Portal des Eisenbahn-Bundesamts.
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Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab.
- Das EBA prüft Ihre Unterlagen auf deren Vollständigkeit und Prüffähigkeit und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, falls weitere Unterlagen erforderlich sind.
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Bei Aufrüstungen und Erneuerungen: Das EBA prüft, ob Ihre angezeigte Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist.
- Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung.
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Das EBA bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen anschließend einen Bescheid, in dem
- die Genehmigung für die erstmalige Inbetriebnahme erteilt oder abgelehnt wird oder
- die Genehmigung für die Aufrüstung beziehungsweise Erneuerung einer Anlage erteilt oder abgelehnt wird.
- Ihnen mitgeteilt wird, ob das EBA Ihre Baumaßnahme überwachen wird.
Bei einer genehmigungspflichtigen Maßnahme am Ende des Bau- oder Sanierungsvorhabens erhalten Sie einen Gebührenbescheid.