Sie können die Freistellung von Bahnbetriebszwecken online oder schriftlich beantragen.
Freistellung von Bahnbetriebszwecken online beantragen:
- Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
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Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Das EBA veranlasst eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet und gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Das EBA holt - falls Sie diese nicht dem Antrag beigefügt haben - bei den Eisenbahnen des Bundes unmittelbar die Auskunft über die Entbehrlichkeit der zur Freistellung beantragten Grundstücke ein.
- Das EBA sendet Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über die Freistellung mitgeteilt wird. Auch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der Eigentümer des Grundstücks, die Gemeinde auf der sich das Grundstück befindet erhalten einen Bescheid. Die oberste Landesplanungsbehörde wird ebenfalls unterrichtet.
- Sie erhalten außerdem einen Gebühren-/Auslagenbescheid, da Sie für den Freistellungsbescheid Gebühren zahlen müssen und auch eventuelle Auslagen durch Sie bezahlt werden müssen.
Freistellung von Bahnbetriebszwecken schriftlich beantragen:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag in Papier und unterschreiben Sie ihn. Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei. Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als Brief an das EBA.
- Das EBA veranlasst eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet und gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Das EBA holt - falls Sie diese nicht dem Antrag beigefügt haben - bei den Eisenbahnen des Bundes unmittelbar die Auskunft über die Entbehrlichkeit der zur Freistellung beantragten Grundstücke ein.
- Das EBA sendet Ihnen per Post einen Bescheid, in dem die Entscheidung über die Freistellung mitgeteilt wird. Auch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der Eigentümer des Grundstücks, die Gemeinde auf der sich das Grundstück befindet erhalten einen Bescheid. Die oberste Landesplanungsbehörde wird ebenfalls unterrichtet.
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Sie erhalten außerdem einen Gebühren-/Auslagenbescheid, da Sie für den Freistellungsbescheid Gebühren zahlen müssen und auch eventuelle Auslagen durch Sie bezahlt werden müssen.