Sie müssen die Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen aufgrund eines Versicherungsfalles in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht beantragen.
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) stellt den Anspruch und die Höhe der Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung von Amts wegen fest.
- Die LBG erfährt automatisch vom Versicherungsfall. In der Regel informiert der Arbeitgeber der verstorbenen Person die LBG.
- Sie können dies aber selbst bei der LBG formlos melden.
- Die LBG prüft aufgrund des Versicherungsfalls, ob Sie einen Anspruch auf Rente haben.
- Wenn Sie einen Anspruch auf Renten haben, erhalten Sie einen Bescheid von der LBG.