Um erneut die Hinterbliebenenrente zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
- Teilen Sie der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft die Annullierung, Nichtigkeitserklärung oder Auflösung der ersten Wiederheirat beziehungsweise der ersten neuen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit.
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, erläutert das weitere Vorgehen und fordert die notwendigen Unterlagen an.
- Sie reichen die entsprechenden Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag ein.
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Antrag und Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid.