Ihren Antrag auf Zuschüsse für einzelne Bildungsmaßnahmen aus Ihrem Jahreskontingent können Sie online oder schriftlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) stellen.
Online-Verfahren
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und Unterlagen. Füllen Sie den Antrag online aus und laden Sie die benötigen Unterlagen hoch (in den Dateiformaten PDF, JPG oder PNG; maximal 5 Megabyte pro Datei).
- Nach Login in Ihrem Organisationskonto und Authentifizierung über Ihren Personalausweis mit Online-Funktion können Sie den Antrag an die BpB senden.
- Die BpB prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie fristgerechten Eingang und meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Nachweise benötigt werden.
- Zudem prüft sie, ob Ihr Vorhaben inhaltlich und finanziell den Förderrichtlinien entspricht.
- Bei positiver Prüfung: Die BpB sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid per Post.
- Bei Ablehnung der Maßnahme erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie Abschlagszahlungen beantragen.
- Die Verwendung der Fördermittel weisen Sie der BpB im Anschluss nach.
Schriftlich per Post
- Laden Sie die Antragsformulare sowie Vordrucke auf der Internetseite der BpB herunter und drucken Sie sie aus.
- Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge beziehungsweise Vordrucke sowie die jeweiligen formlosen Unterlagen senden Sie per Post an die BpB.
- Die BpB prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie fristgerechten Eingang und meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Nachweise benötigt werden.
- Zudem prüft Sie, ob Ihr Vorhaben inhaltlich und finanziell den Förderrichtlinien entspricht.
- Bei positiver Prüfung: Die BpB sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid per Post.
- Bei Ablehnung der Maßnahme erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid per Post.
- Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie Abschlagszahlungen beantragen.
- Die Verwendung der Fördermittel weisen Sie der BpB im Anschluss nach.