Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
- Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
- Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
- Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Formulare und Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
- Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
- Sie bekommen dann von Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
- Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
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Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
- Diese Nachweise reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
- Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift.