Den Antrag auf Förderung können Sie entweder online oder schriftlich per Post bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Online-Verfahren
Als Privateigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, stellen Sie den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal auf der KfW.
- Suchen Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
- Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID).
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Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal. Dazu müssen Sie sich zuerst registrieren und folgende Angaben machen:
- persönliche Daten eingeben,
- Passwort festlegen,
- Sicherheitsabfrage definieren,
- Registrierung abschließen.
- Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Antwort von der KfW.
- Sie können danach sofort mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
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Sie müssen sich identifizieren, damit die KfW Ihnen den Zuschuss auszahlen darf. Sie haben dafür drei Verfahren zur Auswahl:
- Post-Ident,
- Video-Identifizierung oder
- SCHUFA-IdentitätsCheck.
- Folgen Sie den Anweisungen im KfW-Zuschussportal, um den Identitätscheck abzuschließen.
- Wenn alles abgeschlossen ist, händigt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
- Sie laden im KfW-Zuschussportal die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnungen der Maßnahme online hoch.
- Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.
Hinweis:
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt ein Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter einen gemeinschaftlichen Antrag im KfW-Zuschussportal. Vertretungsberechtigt ist zum Beispiel
der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft oder
ein Miteigentümer, der zur Vertretung bestimmt wurde.
Antragsweg per Post
Als Privateigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, Freiberufler oder in Vertretung für Unternehmen, kommunale Einrichtungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen, stellen Sie den Antrag auf Förderung schriftlich per Post bei der KfW.
- Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
- Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme.
- Laden Sie auf der Internetseite der KfW das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus. Der Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme auf dem Antragsformular.
- Sie schicken das fertig ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen per Post an die KfW. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über den Zuschuss.
- Sie bekommen dann von der KfW per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird. Sie können jetzt mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
- Nach dem Abschluss der Maßnahme füllen Sie das das Formular zur Bestätigung Ihrer Maßnahme aus. Ihr Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen auf dem Formular auch, dass, dass Ihre Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde.
- Sie schicken das ausgefüllte Formular per Post an die KfW.
- Die KfW prüft Ihre Unterlagen und überweist Ihnen Ihren Zuschuss auf Ihr Konto.