Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
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Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz. Dieser muss Ihnen vor der Antragstellung bestätigen, dass Ihre Maßnahme
- die technischen Mindeststandards erfüllt und
- eine Energieeinsparung erzielt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus. Schicken Sie das Antragsformular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an die KfW-Niederlassung Berlin.
- Sie müssen sich auch gemäß Geldwäschegesetz identifizieren. Füllen Sie dazu das Formular „Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz“ aus und lassen Sie es von einer identifizierenden Stelle beglaubigen. Die identifizierende Stelle leitet das Formular direkt an die KfW weiter.
- Die KfW überprüft, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie die erforderlichen Sicherheiten nachweisen können. Sie bekommen dann von der KfW per Post einen Bescheid mit einem Kreditangebot.
- Füllen Sie die Annahmeerklärung aus und schicken Sie diese per Post oder per Telefax an die KfW.
- Die KfW schickt Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Füllen Sie das Abrufformular aus und schicken Sie dieses per Post oder Telefax an die KfW. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag aus. Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme,
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Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie gegenüber der KfW nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude bzw. eine Energieeinsparung erreicht hat.
- Diese Nachweise schicken Sie der KfW.
- Wenn das KfW die Nachweise geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Hinweis:
Kommunen und gemeinnützige Organisationen können für die Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung beantragen.