Antragsweg A (Bankdurchleitung)
- Unternehmen und rechtlich selbständige kommunale Betriebe,
- Privatpersonen und Freiberufler,
- Landwirte,
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften und
- Contractoren (Energiedienstleister)
müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
- Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
- Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
- Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen beziehungsweise den Kaufvertrag abschließen.
- Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
-
Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
- Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Antragsweg B (Direktkredit)
- Kommunen,
- rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und
- Zweckverbände
müssen den Antrag auf Förderung schriftlich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Laden Sie auf der Internetseite der KfW das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an die KfW.
- Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung. Sie bekommen dann von der KfW per Post Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
- Bestätigen Sie das Kreditangebot und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
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Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie der KfW nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
- Diese Nachweise reichen Sie direkt bei der KfW ein.
- Wenn die KfW die Nachweise geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.