Die KfW gewährt zinsgünstige Darlehen nach diesem Programm nur durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten.
Vereinbaren Sie vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen, den Maßnahmen zum Einbruchschutz oder dem Kauf der modernisierten Immobilie einen Termin bei Ihrem Finanzierungspartner (z. B. Ihrer Bank oder Sparkasse). Dieser beantragt das Förderdarlehen bei der KfW für Sie. (Siehe Verfahrensablauf)
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens. Bei einem Antrag auf Förderung des Ersterwerbs von entsprechend umgebautem Wohnraum gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabenbeginn.
Für das Darlehen wird Ihr Finanzierungsinstitut bankübliche Sicherheiten verlangen. Gegenüber Ihrem Finanzierungsinstitut müssen Sie im Übrigen die zweckentsprechende Mittelverwendung nachweisen.