Den Antrag auf Zuschuss sowie Kostenübernahme für Zahnersatz können Sie per Post sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle oder online einreichen.
Regelversorgung und Zuschuss zu Zahnersatz:
- Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erstellt für Sie einen Heil- und Kostenplan.
- Diesen reichen Sie – wenn vorhanden – mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Ihre Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan und sendet Ihnen einen Bescheid.
- Die Behandlung kann erst beginnen, wenn Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt hat.
- Nach Abschluss der Behandlung rechnet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Andersartige Versorgung:
- Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erstellt für Sie einen Heil- und Kostenplan.
- Diesen reichen Sie – wenn vorhanden – mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Ihre Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan und sendet Ihnen einen Bescheid.
- Die Behandlung kann erst beginnen, wenn Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt hat
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Nach der Behandlung erhalten Sie eine Privatrechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt über die gesamten Kosten für den Zahnersatz. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung des Festzuschusses ein (Direktabrechnung).
- Ausnahmeindikation: Für Implantate im Zusammenhang mit Ausnahmeindikationen erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Behandlungs- und Kostenplanung einschließlich eines Heil- und Kostenplans für Zahnersatz.
- Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt übermittelt die Behandlungs- und Kostenplanung entweder direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder händigt Ihnen diese zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus.
- Ihre gesetzliche Krankenkasse prüft den Antrag und informiert Sie.
Im Härtefall:
- Um den Zahnersatz ohne oder mit einem geringeren Eigenanteil zu erhalten, beantragen Sie einen sogenannten Härtefall bei Ihrer Krankenkasse.
- Füllen Sie das Formular zum Antrag auf Härtefall bei Zahnersatz aus. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
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Im Härtefallantrag müssen Sie beispielsweise Ihr Einkommen nennen und die Anzahl sowie das Einkommen der Personen angeben, die in Ihrem Haushalt leben. Ihre Krankenkasse prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen
- eine Bewilligung oder
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einen Ablehnungsbescheid.