Wenn Sie nicht für das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) zertifiziert sind, müssen Sie die Erstattung schriftlich beantragen:
- Laden Sie den „Antrag auf Erstattung/Erlass" (Formular 0223) über die Internetseite des Zolls herunter
- Oder stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag, der aber alle Angaben enthalten muss, die im Formular 0223 vorgesehen sind.
- Füllen Sie den Antrag und wenn nötig das Zusatzblatt vollständig aus,
- Schicken Sie Ihren Antrag in zweifacher Ausfertigung an das Hauptzollamt, das den ursprünglichen Abgabenbescheid ausgestellt hat.
- Stellt das Hauptzollamt im Rahmen der Prüfung Unstimmigkeiten fest oder sind weitere Nachweise oder Erklärungen erforderlich, müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen vorlegen.
- Unter Umständen müssen Sie dem Zollamt die entsprechende Ware vorführen.
- Sie bekommen die Entscheidung über den Antrag der Zollbehörde sowie den möglicherweise zu erstattenden Betrag in Form eines Abgaben- oder Ablehnungsbescheids schriftlich zugestellt.
- Die Auszahlung einer Erstattung erfolgt grundsätzlich an Sie als antragstellende Person.
- Gegebenenfalls ist die Erstattung oder der Erlass an eine Auflage gebunden wie etwa die Wiederausfuhr der Ware oder ihre Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung. Dann muss diese Auflage zunächst erfüllt sein, bevor Ihnen die Abgabe erstattet wird.
Stellen die Zollbehörden fest, dass die angeforderten Abgaben erstattet werden müssen, nehmen sie die Erstattung von sich aus ohne Antrag vor.