Die Offenlegungserklärung können Sie schriftlich bei den Zollbehörden abgeben. Solange werden die Barmittel und/oder anderen Mittel einbehalten.
Offenlegungserklärung schriftlich einreichen:
- Rufen Sie die Internetseite des Deutschen Zolles auf.
- Laden Sie das Formular 040100 herunter und füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie Ihre Offenlegungserklärung per Post ein.
- Nach Eingang Ihrer Offenlegungserklärung überprüfen die Zollbehörden Ihre Angaben.
- Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die unbegleiteten Barmittel und/oder anderen Mittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, werden Ihre unbegleiteten Barmittel und/oder anderen Mittel wieder freigegeben.