Den Status als "zugelassener Verwender" müssen Sie schriftlich beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort das Formular "Antrag auf Bewilligung des Status eines Zugelassenen Versenders (ZV)" (Formular 0356) auf. Sie können das Formular direkt am Rechner ausfüllen.
- Laden Sie außerdem den Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen herunter und füllen Sie die Teile I bis III und V aus.
- Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und Fragebogen aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Dort wird Ihr Antrag geprüft.
- Das Hauptzollamt schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid darüber, ob Ihnen der Status als "zugelassener Versender" bewilligt wird.
- In der Bewilligung legt das Hauptzollamt bestimmte Maßnahmen fest, die Sie treffen müssen, damit die verpackten oder verschlossenen Waren wiedererkennbar sind (sogenannte Nämlichkeitssicherung).
- Die Bewilligung wird in der Regel an dem Tag wirksam, an dem sie Ihnen zugestellt wird.
Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen. Bei Fragen zu einem laufenden Antragsverfahren, zur Bewilligung von Verfahrenserleichterungen oder anderen eingeleiteten Verfahren wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hauptzollamt.