Um eine Bewilligung zur Leistung einer Gesamtsicherheit zu beantragen, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Laden Sie den „Antrag auf Bewilligung einer Gesamtsicherheit gemäß Artikel 89 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 95 Unionszollkodex einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung“ (Formular 0597) auf der Internetseite der Zollverwaltung herunter und füllen Sie ihn aus.
- Fügen Sie dem Formular alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie es an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.