- Wenn Sie eine Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs beantragen wollen, müssen Sie den Antrag in elektronischer Form über das EU-Trader Portal stellen.
-
Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader Portal
-
ein Nutzerkonto. Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben,
- füllen Sie den Antrag auf Einrichtung eines EU-Nutzerkontos (Formular 05700) aus,
- senden Sie das Formular per E-Mail an das Team Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden.
- eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung beantragen. Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur „EORI-Nr. Verwaltung“ und können eine EORI-Nummer neu beantragen oder Ihre EORI-spezifischen Daten jederzeit ändern
-
ein Nutzerkonto. Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben,
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das EU-Trader Portal ein.
- Füllen Sie den Antrag für die Bewilligungsart „RSS – Linienverkehr (RSS)“ aus und senden Sie diesen ab.
- Senden Sie das „Zusatzblatt nationale Angaben“ sowie gegebenenfalls die Teile I und II des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu.
- Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Bewilligung elektronisch im EU-Trader Portal erteilt.
- Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf dem Postweg.