Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:
- Laden Sie das Formular zur „Zollanmeldung für Übersiedlungsgut“ (Formular 0350) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
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Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- bei der Einreise mit Umzugsgut: Geben Sie Ihre Zollanmeldung bei der Zollstelle ab.
- im Postverkehr: Fügen Sie der Sendung Ihre Zollanmeldung in einer Versandtasche auf dem Paket bei und kennzeichnen Sie es mit „Umzugsgut“.
- Die Zollbediensteten prüfen Ihre Anmeldung.
- Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
- Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.