Sie erhalten ohne vorherige Mitteilung einen Bescheid über das Verwarnungsgeld:
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Sie erfahren, welches ordnungswidrige Verhalten Ihnen die Künstlersozialkasse vorwirft und die Höhe des Verwarnungsgeldes.
- Wenn Sie das Verwarnungsgeld zahlen, erklären Sie sich dadurch mit der Verwarnung einverstanden.
- Wenn Sie mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden sind und nicht zahlen, können Sie sich zu den Vorwürfen schriftlich äußern.
- Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht zahlen, kann die KSK ohne weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen. Das gilt auch, wenn Sie sich schriftlich geäußert haben.