Die Ausgleichsvereinigung informiert Sie über das Ende der Vereinbarung oder die Beendigung der Mitgliedschaft. Anschließend teilt Ihnen die Künstlersozialkasse das weitere Verfahren mit:
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Sie erhalten ein Schreiben der KSK. Es informiert Sie darüber, dass
- die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung endet und
- die jährlichen Meldungen zukünftig wieder direkt durch Sie einzureichen sind.
- Ende des ersten Jahres nach Beendigung der Ausgleichsvereinbarung: Die KSK übersendet Ihnen den Meldebogen für die abgabepflichtigen Entgelte.
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Nach Meldung der abgabepflichtigen Entgelte erhalten Sie einen Bescheid von der KSK. Daraus hervor gehen die Höhe
- der zu zahlenden Künstlersozialabgabe und
- oder monatlichen Vorauszahlungen.
- Es besteht die Möglichkeit, bis dahin freiwillige Vorauszahlungen unter Angabe der Abgabenummer zu leisten.