Die Deutsche Rentenversicherung informiert die KSK über Ihre festgestellte Abgabepflicht oder die Höhe der Künstlersozialabgabe.
- Die KSK übernimmt das Prüfergebnis zu Ihrem Unternehmen.
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Sie erhalten von der KSK zum Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung keinen Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Ihre Zahlungsverpflichtung sowie die Zahlungsfrist ergeben sich gegebenenfalls aus dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
- Überweisen Sie das Geld in diesem Fall an die KSK. Die Kontodaten stehen im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
- Sollte Ihr aktueller Zahlungsrückstand von der Zahlungsaufforderung des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung abweichen, erhalten Sie von der KSK eine entsprechende Information.
- Die KSK kontrolliert, ob Sie Ihrer Zahlungspflichten aus dem Prüfbescheid nachkommen.
- Ein entstandenes Guthaben wird Ihnen in der Regel umgehend erstattet.
- Sofern der Prüfzeitraum nicht zum 31.12. des letzten Jahres endet, erhalten Sie von der KSK in der Regel einen Meldebogen für die Jahre, für die bisher keine Meldung vorliegt.
- Sollte der Prüfzeitraum wegen Ihrer Betriebsaufgabe vorzeitig enden, fordert die KSK keine fehlenden Entgeltmeldungen an.